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Auf diese Weise gelingt Beteiligung!

 

Beteiligungsrates KiJu (Kinder und Jugendliche)

Die Offene Kinder- und Jugendpflege der Gemeinde Timmendorfer Strand lädt Kinder und Jugendliche zur Neugründung des Beteiligungsrates KiJu (Kinder und Jugendliche) ein. Seid ihr Schüler*in zwischen der 1. Klasse und 17 Jahren, dann könnt ihr dabei sein! Was müsst ihr können? Ihr braucht nur engagiert und interessiert zu sein und in der Gemeinde Timmendorfer Strand wohnen.
Der Beteiligungsrat in Kurzform: Die Aufgaben des Beteiligungsrates bestehen darin, sich um die Themen zu kümmern, die Kinder und Jugendliche innerhalb ihrer Gemeinde betreffend. Diese werden in gemeinsamen Sitzungen besprochen. Am Ende einer jeden Sitzung steht ein Ergebnisbericht für die Gemeindeverwaltung. Hierin werden eure Anregungen, Meinungen und Wünsche geschildert. Der Beteiligungsrat trifft sich zukünftig voraussichtlich 1 x pro Halbjahr. (Bei Bedarf später auch öfter!)
Alle Interessierten sind eingeladen, sich registrieren zu lassen. Unter a.knoop@jtts.de könnt Ihr euch zur teilnahme am Beteiligungsrat eintragen zu lassen.

Wir freuen uns auf euch!

BETEILIGUNG UND MITBESTIMMUNG

 

Demokratiebildung durch Partizipation

Jugendverbände leben demokratische Prinzipien und geben Jugendlichen die Möglichkeit selbst zu entscheiden (s. auch Demokratiebildung). Junge Menschen müssen aber auch in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen gehört und an Entscheidungen beteiligt werden. 

Gute Jugendpolitik funktioniert ressortübergreifend und redet mit jungen Menschen statt über sie. Dies ist nur möglich, wenn sie ernst genommen und altersgerechte Formen der Mitwirkung angeboten werden. Alle politischen Entscheidungen müssen darauf überprüft werden, welche Auswirkungen sie auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen haben, im Land genauso wie in der Kommune.


JUGENDBETEILIGUNG IN DER KOMMUNE

Die Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein sieht Jugendbeteiligung in § 47 f GO zwingend vor:

§ 47 f GO Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16 a bis 16 f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.

(2) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.


Das Konzept

 

Beteiligungsrat der KiJu in der Gemeinde Tdf. Strand

Kinder und Jugendliche stellen in politischen Entscheidungen eine Minderheit dar, so dass die Einführung eines Beteiligungsrates ihren Stimmen / ihren Meinungen mehr Gewicht verleihen könnte. Ein Beteiligungsrat soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit eröffnen, mit Politiker*innen der Gemeinde über politische und andere gemeinderelevante und sie betreffende Themen in den Austausch zu kommen. Die im Beteiligungsrat engagierten Kinder und Jugendlichen debattieren „mit den Großen“ und erarbeiten quasi gemeinsam mit ihnen repräsentative Entscheidungswege durch den Austausch von Argumenten und die Ergebnisse qualitativer Debatten.
Sie treffen regelmäßig zusammen, um in einem festgelegten Rahmen und unter gemeinsam definierten fairen Gesprächsregeln, gemeinderelevante und politische Themen zu diskutieren. Hier findet inklusive Partizipation in der Gemeinde statt und sowohl das eigene Leben der jungen Mitbürger*innen als auch ihre Meinungen, Ideen und Interessen zu politischem, sozialem oder bürgerschaftlichem Engagement werden einbezogen. Bei der Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung – in Persona: Frau Puschaddel-Freitag – wurden letzte Feinschliffe modifiziert und die Schritte der Einrichtung des Beteiligungsrates KiJu (Kinder und Jugendliche) festgelegt.

Die Offene Kinder- und Jugendpflege entspricht hiermit neben der gesetzlichen Vorgabe auch einem ausdrücklichen Wunsch engagierter junger Bürger*innen – mehr Mitsprache für Kinder und Jugendliche!

 

Das zweistufige Zufallsauswahlverfahren
Am Anfang eines repräsentativen Beteiligungsrates steht einAuswahlverfahren, um festzulegen, wer an dem Rat teilnehmen darf. Hierbei ist es sinnvoll, in einem zweistufigen Auswahlprozess zu agieren: Im ersten Schritt sollten Kinder und Jugendliche (durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit) die Gelegenheit bekommen, ihren Wunsch auf Teilnahme am Beteiligungsrat KiJu bei der Gemeindejugendpflegerin zu bekunden. Die Auswahl der künftigen Teilnehmer*innen erfolgt nach Verteilungsquoten, welche im Vorwege festgelegt werden, so dass die Jugend quasi im Querschnitt abgebildet werden kann.

 

Für die Verteilungsquoten wird sowohl das Alter als auch das Geschlecht herangezogen. Es soll vier Altersgruppen im Beteiligungsrat KiJu geben:
1. Die Gruppe der Grundschüler*innen.
2. Die Gruppe der- elf bis 14jährigen.
3. Die Gruppe der 15- bis 17jährigen.
4. Die Gruppe der Kinder, deren Familien aktuell von der
Migrationsbeauftragten der Gemeinde T. betreut werden.
Pro Altersgruppe gibt es die Aufteilung in Jungen und Mädchen.

Sollten sich mehr Schüler*innen als die vorher festgelegte Teilnehmerzahl von insgesamt 16 melden, so entscheidet das Los, wer am Beteiligungsrat teilnehmen darf.

Wird in der ersten Stufe des Auswahlprozesses die Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, so würde die zweite Stufe gestartet: In dieser werden die „fehlenden“ Schüler*innen aus dem Melderegister der Gemeinde quasi wahllos herausgesucht und auf postalischem Weg eingeladen, an dem Beteiligungsrat teilzunehmen.
Diejenigen Schüler*innen, die nach ihrer Auslosung die Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten erhalten und vorlegen können, werden zu einem ersten Treffen eingeladen. Falls die jeweiligen zuvor erwähnten Quoten in der zweiten Stufe nicht erreicht werden können, ist eine Nachrekrutierung nötig und wird – wie in Stufe zwei beschrieben – wiederholt durchgeführt.

In einer ersten Zusammenkunft einigen sich dann alle Teilnehmer*innen auf Kommunikationsregeln und Gleichheitsgrundsätze, die zukünftig als Richtlinien im Beteiligungsrat KiJu gelten sollen. Ein/e Moderator*in achtet auf die Wahrung gleicher Artikulationschancen für alle Beteiligten. Auch die Organisation von Zugänglichkeit der Informationen zu allen zu diskutierenden Themen ist wichtig, da nicht alle Schüler*innen in allen Themen über (gleiche) Expertisen und Wissen verfügen. Hierauf wird großen Wert gelegt, so dass auch die jüngsten im Beteiligungsrat die gleichen Mitsprachchance erhalten!
Am Ende einer jeden Sitzung steht ein ausführlicher Ergebnisbericht, welcher zeitnah an und in die Gemeindepolitik gegeben wird, damit die Anregungen, Ideen und Wünsche der jungen Menschen geschildert und auch berücksichtigt werden können!  Die hierin niedergeschriebenen Empfehlungen sollen für Außenstehende nachvollziehbar ausformuliert und begründet beschrieben werden. Damit Kinder und Jugendliche nicht ungehört bleiben, ist eine Einbettung der Ergebnisberichte in politische Prozesse wichtig. Dies kann nur geschehen, wenn Partizipation gewollt ist. Dies wurde durch die Absegnung in der Verwaltung bestätigt, so dass der Beteiligungsrat KiJu die Demokratie der Gemeinde langfristig bereichern kann.

           
Wichtig noch einmal zu betonen: Der Beteiligungsrat KiJu ersetzt keine politischen Prozesse innerhalb der (Gemeinde-)Politik. Vielmehr ist er darauf ausgerichtet, Politiker*innen Empfehlungen aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen zu geben.

Die Moderation
Wie bereits erwähnt, spielt die Moderation im Beteiligungsrat KiJu eine sehr wichtige Rolle im Gesamtkonzept. Der/Die Moderierende übernimmt hier eine neutrale Rolle. Ihre Aufgaben bestehen einerseits in der Vorbereitung der Informationen, welche die Mitglieder des Beteiligungsrates KiJu benötigen, um sich über die jeweiligen Themen auszutauschen und zu debattieren. Da nicht alle Mitglieder in allen Themen über Expertise und Wissen verfügen, muss das Infomaterial, welches rechtzeitig vor einer Sitzung zur Sichtung den Teilnehmer*innen vorliegen muss, in einfacher Sprache aufbereitet werden. Je nachdem wird das Verständnis durch Abbildungen und Bilder der Themen fördernd nachjustiert werden. Ob die Teilnehmer*innen alle zugesandten Themen nebst Beteiligungsabsicht/-möglichkeit verstanden haben, wird zu Beginn einer jeden Sitzung durch Rückfragen sichergestellt. Des Weiteren ist wichtig, dass der/die Moderator*in in der Lage ist, die Einhaltung der in der ersten Zusammenkunft festgelegten Kommunikationsregeln zu überwachen und ggf. ebendiese als Richtlinie heranzuziehen. Außerdem ist es seine/ihre Aufgabe, auf die Wahrung gleicher Chancen für alle Beteiligten zu achten. Auf diese Weise soll einer Benachteiligung einzelner Kinder und Jugendlicher entgegengewirkt werden.

Für Rückfragen stehe ich euch und euren Eltern gerne unter a.knoop@jtts.de oder 0173 – 617 159 8 zur Verfügung.


Kinder- und Jugendberater*in der
Gemeinde Tdf. Strand
Poststraße 36d

23669 Timmendorfer Strand